metronom: Gericht schlägt Vergleich vor

Ordentlich gerumst hat es im April beim metronom: Ziemlich unsanft wurden die beiden Geschäftsführer Henning Weize und Carsten Hein vor die Tür gesetzt. Seither orakelte vor allem die Lokalpresse über die möglichen Gründe, Zusammenhänge mit dem Kauf der britischen Arriva durch die Deutsche Bahn wurden bemüht. Große Teile der Belegschaft waren tief verunsichert und wandten sich mit einem bemerkenswerten offenen Brief an die Öffentlichkeit.

Die HOCHBAHN – über die BeNEX am metronom beteiligt – teilte ihren Mitarbeitern mit, dass es schlicht seit längerem zwischen Gesellschafter und Geschäftsführung geknirscht hätte. Der zeitliche Zusammenfall mit der Arriva-Story wäre demnach purer Zufall.

Henning Weize und Carsten Hein legten derweil Klage gegen ihre Kündigung ein, das Landgericht Lüneburg setzte für heute, 9.30 Uhr, einen Termin zur Güteverhandlung an. „Persönliches Erscheinen der Parteien“ wurde angeordnet. Neben den beiden Klägern war wohl auch OHE-Vorstand Wolfgang Birlin anwesend.

Laut einem Bericht des NDR schlug das Landgericht den Streithähnen einen außergerichtlichen Vergleich vor; 250.000 Euro soll es als Abfindung geben. Ein hübsches Sümmchen.

Während sich die Ex-Geschäftsführer damit einverstanden erklärten, wollte der metronom-Anwalt sich die Sache erst durch den Kopf gehenlassen. Misslingt die Einigung, will das Gericht am 23.09.2010 ein Urteil fällen.

Neben der Abfindung beinhaltet der Vergleich noch etwas anderen, wie der NDR schreibt:

Außerdem sollen sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, indem die vollste Zufriedenheit ausgedrückt wird.

Folglich soll die fristlose Kündigung in eine „auf eigenen Wunsch“ umgewandelt werden. Was beweist, wie wertlos solche Arbeitszeugnisse sind.
— OR; Foto: Rycon

Hinterlasse einen Kommentar